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von: Anna Rust
Wenn du von Cybermobbing erfährst, ist der erste Schritt, dem oder den Opfern direkte Hilfe anzubieten. Höre dir an, was sie zu sagen haben und bedanke dich dafür, dass sie mit dir reden wollen. Dafür musst du einen geschützten Raum bieten, damit andere Schüler:innen zunächst nicht von dem Treffen und Gesprächsinhalten erfahren.
Betroffene von Cybermobbing sind häufig in einem psychisch sehr labilen Zustand. Daher solltest du immer erfragen, ob ein selbstverletzendes Verhalten (z. B. Ritzen) oder Selbstmordgedanken vorliegen. Auch die Möglichkeit einer Fremdgefährdung durch etwa Racheaktionen solltest du bedenken.
Tue nichts ohne die Zustimmung des oder der Betroffenen! Frage zunächst nach deren Absichten und Wünschen – oft ist eine vorschnelle Eskalation oder gar eine Konfrontation mit den möglichen Täter:innen nicht im Sinne der Opfer. Du kannst mit den Betroffenen auch eine Art Vereinbarung schließen, dass du alle Schritte nur im gemeinsamen Einverständnis gehst. Auch zu wem du wie Kontakt aufnehmen darfst (Schulleitung, Klasse), solltet ihr gemeinsam festlegen. Sonst läufst du Gefahr, deren Vertrauen zu verlieren.
Schreibe alle erhaltenen Informationen und Einschätzungen auf. Dies ist besonders wichtig, da du nie wissen kannst, welche Dimension ein Fall annehmen wird. Im Zweifel sind deine Notizen eine wichtige Grundlage für hinzukommende Beteiligte wie das Jugendamt oder die Polizei.
Was tun, wenn das Opfer deine Hilfe ablehnt? Hier ist entscheidend, ob du von Dritten Hinweise auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung bekommen hast. Falls ja, bist du zum Handeln verpflichtet und musst in der Schule persönlichen Kontakt zum Opfer herstellen, um seinen Zustand einzuschätzen.
Lehrkräfte sind Vertrauens- aber auch Autoritätspersonen. Betroffene können nachvollziehbare Gründe und Ängste haben, das Gespräch mit dir zu suchen. Daher kannst und solltest du auch alternative Hilfen empfehlen, welche zunächst die Anonymität der Betroffenen wahren:
Tipp: Wenn du selbst Opfer von Cybermobbing bist, findest du – wie bereits anfangs erwähnt – bei Klicksafe wichtige Verhaltenstipps und Anlaufstellen.
Dieser Punkt kann auch präventiv erfolgen: es lohnt sich, deine Schüler:innen auf die Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken hinzuweisen. Vielen Kindern und Jugendlichen sind diese nämlich nicht bekannt! Informiere sie zudem über die Möglichkeit, dass man Cybermobbing-Inhalte auf den jeweiligen Plattformen melden kann (und sollte).
Digitale Welten eröffnen viele Chancen und machen Bildung auf ganz neue Weise erlebbar. Doch sie bergen auch Risiken, wie am Beispiel von Cybermobbing deutlich wird. Besonders das Thema Medienkompetenz und -mündigkeit ist im Kontext Schule wichtig. Wie finde ich sichere Quellen? Wie kann ich faktenbasierte von gefälschten Informationen unterscheiden? Welche Straftaten gibt es im Netz? Wenn du diese Fragen mit deiner Klasse besprichst und darauf achtest, dass alle deine SchülerInnen wenigstens Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien besitzen, wirkt sich das unter Umständen auch präventiv auf mögliches Cybermobbing aus.
Grundsätzlich gilt: eine Anzeige bei der Polizei müssen die Betroffenen selbst (oder deren Erziehungsberechtigte) stellen. Doch wann ist dieser Schritt geboten? Und wann kannst bzw. musst du als Lehrkraft, Schulsozialarbeiter:in oder Schulpsycholog:in die Polizei kontaktieren?
Zur Polizei zu gehen kann auch kontraproduktiv sein. Leider eskaliert Cybermobbing dadurch oft umso mehr. Das liegt daran, dass die Taten häufig keine Straftaten im juristischen Sinne darstellen oder die Verantwortlichen noch nicht strafmündig sind. Zudem fühlen sich Täter:innen und Mitläufer:innen durch die polizeiliche Intervention zusätzlich angestachelt, das Opfer unterhalb der Straftatsgrenze zu mobben. Es kommt zur Schuldumkehr, die Betroffenen sind stärkeren Anfeindungen ausgesetzt als zuvor und die Verantwortlichen lassen sich pädagogisch meist nicht mehr erreichen, sondern blocken ab.
Ebenso wird den Betroffenen gewissermaßen die Kontrolle über die Situation entzogen. Die Polizei handelt in der Regel ohne vorherige Absprachen, da sie durch ihren gesetzlichen Auftrag alles tun muss, um die Geschehnisse aufzuklären.
Cybermobbing und Mobbing existieren im deutschen Recht nicht als eigenständige Straftat. Häufig kommen verschiedene Straftatbestände zusammen, daher findest du hier eine Übersicht der wichtigsten Straftaten im Zusammenhang mit Cybermobbing.
Verleumdung bezeichnet die vorsätzliche Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über eine Person, die geeignet sind, deren Ruf zu schädigen.
Nötigung bezieht sich auf Handlungen, bei denen eine Person eine andere Person durch Gewalt, Drohung oder auf andere rechtswidrige Weise dazu zwingt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, was sie nicht möchte. Es geht dabei um den Zwang zur Willensäußerung oder Handlung gegen den eigenen Willen.
Diese Straftatbestände zu kennen, ist in jedem Fall hilfreich. Noch besser ist es, wenn du dich im Vorfeld und ohne konkreten Anlass mit Cybermobbing beschäftigst. Im Falle des Falles kannst du so schneller und effektiver handeln. Bei Schulflix findest du diverse Fortbildungsangebote zum Thema Cybermobbing – allesamt digital und sofort verfügbar.
Wenn dir als Lehrkraft Cybermobbing zu Ohren kommt, macht sich oft erst einmal Ratlosigkeit breit. Auch eigene Ängste spielen eine Rolle, denn niemand möchte Mobbing in seiner eigenen Klasse erleben. Dennoch gilt es, die Augen nicht zu verschließen!
Mit unseren gezielten Fortbildungen zum Thema Cybermobbing kannst du dein Wissen vertiefen und bist somit für den Ernstfall gut vorbereitet.
In diesem Kurs lernst du die Basics über Cybermobbing. In 120 packenden Minuten wirst du für das Thema sensibilisierst und bekommst einen klaren Überblick darüber, welche Handlungsoptionen dir als Lehrkraft zur Verfügung stehen. Anhand eines Systems von Eskalationsstufen lernst du Cybermobbing-Fälle besser und schneller einzuschätzen.
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Sexting meint das Verschicken anzüglicher Bilder und Textnachrichten über digitale Tools wie etwa Messenger-Apps. Doch was passiert, wenn die Bilder in falsche Hände geraten und für Cybermobbing instrumentalisiert werden? Referentin Nikola Poitzmann klärt auf und zeigt dir, wie du deine Schüler:innen vor Missbrauch schützen kannst.
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Digitale Medien haben unser Verständnis von Datenschutz völlig verändert. Die Schule muss besonders auf das Thema eingehen und vor allem die Schüler:innen schützen. In diesem Grundlagen-Kurs mit Julius N. Herbst lernst du die Basics des Datenschutzrechts kennen und erfährst, wie du das Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” in der Schule anwendest.
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Wenn du dein Allgemeinwissen über Mobbing stärken möchtest, ist das hier der richtige Kurs für dich. Referent Simon Huck zeigt dir, wie effektive Mobbingprävention aussieht und wie du als Lehrkraft die Beziehung zu betroffenen Schüler:innen empathisch und transparent gestalten kannst. Auch erfährst du, wo dein rechtlicher Handlungsspielraum endet und du auf andere Formen der Hilfe zurückgreifen musst.
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Digitale Medien betreffen alle Bereiche des schulischen Lebens und die Möglichkeiten sind schier grenzenlos. Umso wichtiger ist es, verbindliche Regeln zu definieren, die im Schulalltag auch funktionieren. Das Konzept der digitalen Ethik hilft dabei und schafft geschützte Formate wie eine “Social Media Sprechstunde”. Das Autoren-Duo Thomas Hillers und Silke Müller ist selbst Teil der Schulleitung eines Gymnasiums und zeigt dir praxiserprobte Informationen aus erster Hand.