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Guide für Lehrkräfte

Was ist  Cybermobbing? Prävention und Tipps

Dieses Dossier richtet sich konkret an Lehrkräfte, Schulsozial-arbeiter:innen und Schulpsycholog:innen. Wenn du selbst Opfer von Cybermobbing bist, findest du bei Klicksafe wichtige Verhaltenstipps und Anlaufstellen.

von: Anna Rust

Cybermobbing in der Schule - Schüler erhält negative Kommentare im Netz.

Was dich hier erwartet:

  • eine genaue Definition von Cybermobbing und wie es sich von herkömmlichem Mobbing unterscheidet
  • eine Checkliste mit Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte
  • eine Übersicht rechtlicher Fragen und Straftaten im Zusammenhang mit Cybermobbing
  • eine Auswahl an Online-Lehrerfortbildungen über Cybermobbing

 

Was ist Cybermobbing? (Definition)

Cybermobbing ist ein sehr ernstzunehmendes Problem im heutigen Schulleben. Man versteht darunter das gezielte Mobbing mit digitalen Mitteln, also über Messenger-Apps und Social-Media-Plattformen. Laut der aktuellen Studie Cyberlife IV des Bündnisses gegen Cybermobbing e.V. und der Techniker Krankenkasse wurden 16,7 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 8-21 Jahren bereits Opfer von Cybermobbing, also ist fast jede:r Fünfte betroffen.

Die Folgen sind gravierend: von einem schulischen Leistungseinbruch bis hin zu Schlafstörungen, Angstzuständen, Depression und Selbstmordgedanken reichen die Symptome. Auch Alkohol- und Drogenmissbrauch betreffen jedes sechste, jugendliche Opfer von Cybermobbing.

 

Cybermobbing und Mobbing: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Traditionelles Mobbing und Cybermobbing haben einige Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede.

Traditionelles Mobbing findet in der Regel im persönlichen Umfeld statt, beispielsweise in der Schule oder auf dem Schulweg. Es beinhaltet direkte Konfrontationen wie verbale oder körperliche Angriffe, Ausgrenzung oder das Verbreiten von Gerüchten. Cybermobbing hingegen geschieht über digitale Medien und häufig anonym. Es umfasst Handlungen wie das

  • Versenden beleidigender oder bedrohlicher Nachrichten
  • das Verbreiten von intimen Fotos
  • oder das Erstellen von Diffamierungsseiten in sozialen Netzwerken.

Im Vergleich zu traditionellem Mobbing hat Cybermobbing oft eine größere Reichweite, kann sich schnell verbreiten und somit die Opfer quasi rund um die Uhr erreichen und belasten. Die digitale Natur ermöglicht es Täter:innen, anonym zu bleiben und somit Konsequenzen zu umgehen. Opfer von Cybermobbing haben oft das Gefühl, dass es keinen sicheren Ort gibt, an dem sie sich verstecken können.

Auch bekommen die Tatverantwortlichen die Reaktion der Opfer nicht zu Gesicht. Dies kann dazu führen, dass ihnen die verletzenden Konsequenzen ihres Mobbings kaum bewusst werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass traditionelles Mobbing und Cybermobbing oft miteinander verknüpft sind. Schüler:innen, die offline gemobbt werden, können auch online Ziel von Angriffen sein.

Daher ist es entscheidend, dass Lehrkräfte beide Formen von Mobbing erkennen und angemessen darauf reagieren. Mit der folgenden Checkliste bist du für den Ernstfall gut gerüstet und kannst zudem präventiv handeln, statt dich am Ende “nur” um Schadensbegrenzung zu kümmern.

Illustration von Shara Wallenschus

Empfehlung: NDR Kultur à la carte

In NRD Kultur à la carte spricht Silke Müller zu digitalen Bedrohungen, den Cyber-Alltag von Kindern, Rassismus, Kriegsverbrechen und sexualisierter Gewalt. Reinhören lohnt sich!
Zum Beitrag

Was tun gegen Cybermobbing? Checkliste für Lehrkräfte

✓ Schaffe einen Safe Space für Betroffene

Wenn du von Cybermobbing erfährst, ist der erste Schritt, dem oder den Opfern direkte Hilfe anzubieten. Höre dir an, was sie zu sagen haben und bedanke dich dafür, dass sie mit dir reden wollen. Dafür musst du einen geschützten Raum bieten, damit andere Schüler:innen zunächst nicht von dem Treffen und Gesprächsinhalten erfahren.

✓ Erkenne Anzeichen für Selbst- oder Fremdgefährdung

Betroffene von Cybermobbing sind häufig in einem psychisch sehr labilen Zustand. Daher solltest du immer erfragen, ob ein selbstverletzendes Verhalten (z. B. Ritzen) oder Selbstmordgedanken vorliegen. Auch die Möglichkeit einer Fremdgefährdung durch etwa Racheaktionen solltest du bedenken.

Tue nichts ohne die Zustimmung des oder der Betroffenen! Frage zunächst nach deren Absichten und Wünschen – oft ist eine vorschnelle Eskalation oder gar eine Konfrontation mit den möglichen Täter:innen nicht im Sinne der Opfer. Du kannst mit den Betroffenen auch eine Art Vereinbarung schließen, dass du alle Schritte nur im gemeinsamen Einverständnis gehst. Auch zu wem du wie Kontakt aufnehmen darfst (Schulleitung, Klasse), solltet ihr gemeinsam festlegen. Sonst läufst du Gefahr, deren Vertrauen zu verlieren.

✓ Mache detaillierte Notizen

Schreibe alle erhaltenen Informationen und Einschätzungen auf. Dies ist besonders wichtig, da du nie wissen kannst, welche Dimension ein Fall annehmen wird. Im Zweifel sind deine Notizen eine wichtige Grundlage für hinzukommende Beteiligte wie das Jugendamt oder die Polizei.

✓ Organisiere weitere Hilfe

Was tun, wenn das Opfer deine Hilfe ablehnt? Hier ist entscheidend, ob du von Dritten Hinweise auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung bekommen hast. Falls ja, bist du zum Handeln verpflichtet und musst in der Schule persönlichen Kontakt zum Opfer herstellen, um seinen Zustand einzuschätzen.

✓ Besprich gemeinsam das weitere Vorgehen

Lehrkräfte sind Vertrauens- aber auch Autoritätspersonen. Betroffene können nachvollziehbare Gründe und Ängste haben, das Gespräch mit dir zu suchen. Daher kannst und solltest du auch alternative Hilfen empfehlen, welche zunächst die Anonymität der Betroffenen wahren:

  • Nummer gegen Kummer – Unter der Telefonnnummer 116111 erhalten Betroffene anonyme und kostenlose Beratung, montags bis freitags, 14-20 Uhr.
    • An Samstagen gibt es eine Beratung durch speziell ausgebildete Jugendliche und junge Erwachsene, 14-20 Uhr.
  • Elterntelefon – Eltern können unter 0800 111 0 550 kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Montags bis freitags, 9-11 Uhr, und dienstags und donnerstags, 17-19 Uhr.
  • Opfertelefon – der Weiße Ring bietet unter der Nummer 116 006 ein anonymes Opfertelefon an. Täglich von 7-22 Uhr.
  • Online-Beratung – Beim Bündnis Cybermobbing-Hilfe erhalten Betroffene innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung zu ihren Fragen.

Tipp: Wenn du selbst Opfer von Cybermobbing bist, findest du – wie bereits anfangs erwähnt – bei Klicksafe wichtige Verhaltenstipps und Anlaufstellen.

✓ Weise deine Schüler:innen auf Privatsphäre-Einstellungen hin

Dieser Punkt kann auch präventiv erfolgen: es lohnt sich, deine Schüler:innen auf die Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken hinzuweisen. Vielen Kindern und Jugendlichen sind diese nämlich nicht bekannt! Informiere sie zudem über die Möglichkeit, dass man Cybermobbing-Inhalte auf den jeweiligen Plattformen melden kann (und sollte).

✓ Stärke Medienkompetenz und digitale Bildung

Digitale Welten eröffnen viele Chancen und machen Bildung auf ganz neue Weise erlebbar. Doch sie bergen auch Risiken, wie am Beispiel von Cybermobbing deutlich wird. Besonders das Thema Medienkompetenz und -mündigkeit ist im Kontext Schule wichtig. Wie finde ich sichere Quellen? Wie kann ich faktenbasierte von gefälschten Informationen unterscheiden? Welche Straftaten gibt es im Netz? Wenn du diese Fragen mit deiner Klasse besprichst und darauf achtest, dass alle deine SchülerInnen wenigstens Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien besitzen, wirkt sich das unter Umständen auch präventiv auf mögliches Cybermobbing aus.

 

Wann muss ich die Polizei einschalten?

Grundsätzlich gilt: eine Anzeige bei der Polizei müssen die Betroffenen selbst (oder deren Erziehungsberechtigte) stellen. Doch wann ist dieser Schritt geboten? Und wann kannst bzw. musst du als Lehrkraft, Schulsozialarbeiter:in oder Schulpsycholog:in die Polizei kontaktieren?

  1. Es besteht eine unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben der Betroffenen.
  2. Die erzieherischen Mittel der Schule reichen nicht mehr aus, um eine Lösung zu erreichen.
  3. Die Täter:innen begehen weiter Straftaten und lassen sich ohne polizeiliche Intervention nicht davon abbringen.
  4. Die Täter:innen stammen nicht aus dem schulischen Umfeld und können von pädagogischem Maßnahmen nicht erreicht werden.

Wann ist die Polizei das falsche Mittel?

Zur Polizei zu gehen kann auch kontraproduktiv sein. Leider eskaliert Cybermobbing dadurch oft umso mehr. Das liegt daran, dass die Taten häufig keine Straftaten im juristischen Sinne darstellen oder die Verantwortlichen noch nicht strafmündig sind. Zudem fühlen sich Täter:innen und Mitläufer:innen durch die polizeiliche Intervention zusätzlich angestachelt, das Opfer unterhalb der Straftatsgrenze zu mobben. Es kommt zur Schuldumkehr, die Betroffenen sind stärkeren Anfeindungen ausgesetzt als zuvor und die Verantwortlichen lassen sich pädagogisch meist nicht mehr erreichen, sondern blocken ab.

Ebenso wird den Betroffenen gewissermaßen die Kontrolle über die Situation entzogen. Die Polizei handelt in der Regel ohne vorherige Absprachen, da sie durch ihren gesetzlichen Auftrag alles tun muss, um die Geschehnisse aufzuklären.

 

Welche Strafen sieht das Gesetz bei Cybermobbing vor?

Cybermobbing und Mobbing existieren im deutschen Recht nicht als eigenständige Straftat. Häufig kommen verschiedene Straftatbestände zusammen, daher findest du hier eine Übersicht der wichtigsten Straftaten im Zusammenhang mit Cybermobbing.

  • Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 Strafgesetzbuch) Die Verbreitung pornografischer Schriften bezeichnet das öffentliche Zugänglichmachen, Verkaufen oder Verbreiten von pornografischem Material. Dabei geht es um Darstellungen, die sexuelle Handlungen explizit zeigen und geeignet sind, die sexuelle Phantasie anzuregen.
  • Verbreitung von kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) Die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften umfasst das Herstellen, Besitzen, Verbreiten, Anbieten, Zugänglichmachen oder Verschaffen von Materialien, die sexuelle Handlungen von Kindern darstellen. Dieser Straftatbestand richtet sich gegen die Verbreitung von Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt oder dazu anregt.
  • Beleidigung (§ 185 StGB) Die Beleidigung ist eine strafbare Handlung, bei der eine Person absichtlich die Ehre oder den guten Ruf einer anderen Person verletzt, indem sie herabwürdigende Äußerungen macht oder beleidigende Gesten zeigt.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) Üble Nachrede liegt vor, wenn jemand wissentlich oder fahrlässig unwahre Tatsachen über eine Person verbreitet, die geeignet sind, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen. Im Gegensatz zur Verleumdung werden bei der üblen Nachrede keine vorsätzlichen Falschbehauptungen aufgestellt.
  • Verleumdung (§ 187 StGB)

    Verleumdung bezeichnet die vorsätzliche Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über eine Person, die geeignet sind, deren Ruf zu schädigen.

  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes liegt vor, wenn eine Person das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, das Gespräch ohne Zustimmung aufzeichnet und diese Aufzeichnung unbefugt offenbart. Dieser Tatbestand betrifft das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen, bei denen ein besonderes Vertraulichkeitsinteresse besteht.
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) Diese Straftat umfasst das unbefugte Herstellen, Übertragen, Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person betreffen. Dazu gehören beispielsweise Aufnahmen von Personen in ihrer Wohnung oder in Situationen, in denen sie besonders geschützt sind, z. B. in der Schule.
  • Verletzung des Briefgeheimnisses und Ausspähen von Daten (§§ 202 & 202a StGB) Diese Straftatbestände umfassen das unbefugte Öffnen, Unterdrücken oder Abfangen von Briefen oder anderen verschlossenen Schriftstücken sowie das Ausspähen, Abfangen oder das unbefugte Erlangen von nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Daten, beispielsweise elektronischen Kommunikationsinhalten.
  • Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB) Nachstellung, auch bekannt als Stalking, umfasst wiederholte, beharrliche Handlungen einer Person gegenüber einer anderen Person, die bei dieser Angst, Schrecken oder erhebliche Belästigung hervorrufen. Dabei geht es um das widerrechtliche Verfolgen, Beobachten, Belästigen oder Kontaktieren der betroffenen Person, wodurch ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.
  • Nötigung (§ 240 StGB)

    Nötigung bezieht sich auf Handlungen, bei denen eine Person eine andere Person durch Gewalt, Drohung oder auf andere rechtswidrige Weise dazu zwingt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, was sie nicht möchte. Es geht dabei um den Zwang zur Willensäußerung oder Handlung gegen den eigenen Willen.

  • Bedrohung (§ 241 StGB) Die Bedrohung ist eine Straftat, bei der eine Person einer anderen Person mit einem Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit droht. Die Drohung muss geeignet sein, bei der bedrohten Person Furcht zu erregen und sie zu veranlassen, ihr Verhalten entsprechend anzupassen.
  • Erpressung (§ 253 StGB) Erpressung bezeichnet eine Straftat, bei der eine Person eine andere Person durch Androhung von gegen sie oder eine ihr nahestehende Person gerichteten Nachteilen dazu gezwungen wird, eine Handlung vorzunehmen, zu unterlassen oder eine Handlung zu dulden, die sie sonst nicht vornehmen würde.
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22 & 23 Kunsturheberrechtsgesetz) Das Recht am eigenen Bild besagt, dass eine Person grundsätzlich selbst darüber bestimmen kann, ob und in welchem Umfang Bilder von ihr angefertigt, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die unbefugte Verwendung von Bildern einer Person kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellen.

Diese Straftatbestände zu kennen, ist in jedem Fall hilfreich. Noch besser ist es, wenn du dich im Vorfeld und ohne konkreten Anlass mit Cybermobbing beschäftigst. Im Falle des Falles kannst du so schneller und effektiver handeln. Bei Schulflix findest du diverse Fortbildungsangebote zum Thema Cybermobbing – allesamt digital und sofort verfügbar.

 

Mach dich schlau: Fortbildungsangebote von Schulflix zum Thema Cybermobbing

Wenn dir als Lehrkraft Cybermobbing zu Ohren kommt, macht sich oft erst einmal Ratlosigkeit breit. Auch eigene Ängste spielen eine Rolle, denn niemand möchte Mobbing in seiner eigenen Klasse erleben. Dennoch gilt es, die Augen nicht zu verschließen!

Mit unseren gezielten Fortbildungen zum Thema Cybermobbing kannst du dein Wissen vertiefen und bist somit für den Ernstfall gut vorbereitet.

Hautnah erlebt: (Cyber-)Mobbing in der Schule

In diesem Kurs lernst du die Basics über Cybermobbing. In 120 packenden Minuten wirst du für das Thema sensibilisierst und bekommst einen klaren Überblick darüber, welche Handlungsoptionen dir als Lehrkraft zur Verfügung stehen. Anhand eines Systems von Eskalationsstufen lernst du Cybermobbing-Fälle besser und schneller einzuschätzen.

Schulflix-Kurs: Hautnah erlebt: (Cyber-)Mobbing in der Schule

 

Sexting, erotische Selfies & Co.

Sexting meint das Verschicken anzüglicher Bilder und Textnachrichten über digitale Tools wie etwa Messenger-Apps. Doch was passiert, wenn die Bilder in falsche Hände geraten und für Cybermobbing instrumentalisiert werden? Referentin Nikola Poitzmann klärt auf und zeigt dir, wie du deine Schüler:innen vor Missbrauch schützen kannst.

Schulflix-Kurs: Sexting, erotische Selfies & Co.

 

Datenschutz in der Schule

Digitale Medien haben unser Verständnis von Datenschutz völlig verändert. Die Schule muss besonders auf das Thema eingehen und vor allem die Schüler:innen schützen. In diesem Grundlagen-Kurs mit Julius N. Herbst lernst du die Basics des Datenschutzrechts kennen und erfährst, wie du das Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” in der Schule anwendest.

Schulflix-Kurs: Datenschutz in der Schule

 

Kompaktwissen Mobbing

Wenn du dein Allgemeinwissen über Mobbing stärken möchtest, ist das hier der richtige Kurs für dich. Referent Simon Huck zeigt dir, wie effektive Mobbingprävention aussieht und wie du als Lehrkraft die Beziehung zu betroffenen Schüler:innen empathisch und transparent gestalten kannst. Auch erfährst du, wo dein rechtlicher Handlungsspielraum endet und du auf andere Formen der Hilfe zurückgreifen musst.

Schulflix-Kurs: Kompaktwissen Mobbing

 

Digitale Ethik

Digitale Medien betreffen alle Bereiche des schulischen Lebens und die Möglichkeiten sind schier grenzenlos. Umso wichtiger ist es, verbindliche Regeln zu definieren, die im Schulalltag auch funktionieren. Das Konzept der digitalen Ethik hilft dabei und schafft geschützte Formate wie eine “Social Media Sprechstunde”. Das Autoren-Duo Thomas Hillers und Silke Müller ist selbst Teil der Schulleitung eines Gymnasiums und zeigt dir praxiserprobte Informationen aus erster Hand.

Schulflix-Kurs: Digitale Ethik

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