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Wer Lehrmaterial für Unterricht, Hausaufgaben oder Selbstlernen erstellt, ist Urheber:in, oft auch zugleich Nutzer:in von Material, das andere angefertigt haben. So oder so trifft man hier auf urheberrechtliche Begriffe und Fragestellungen, wie Nutzungsrechte, Lizenzen, gesetzliche Ausnahmen und „offene Bildungsmaterialien“, auch als OER bekannt. Für den richtigen Umgang damit ist ein solides Grundwissen erforderlich.
Dieser zweiteilige Kurs vermittelt die wichtigsten Regelungen und Grundbegriffe zum Urheberrecht und ermöglicht, selbstständig betreffende Kompetenzen zu erlernen – etwa zum Unterschied zwischen Urheber:innen und Verwerter:innen, zu Nutzungsrechten und erlaubten Nutzungen, Vergütungspflichten und Schutzfristen, aber auch zu Urheberpersönlichkeitsrecht, „Werk“ und „Schutzweiten“.
Nach dem Absolvieren dieses Kurses weißt du, welche Ausnahmen im Urheberrecht für den Lehralltag geeignet sind und welche es speziell für Bildung und Wissenschaft gibt. Außerdem bist du dann mit dem Prinzip der freien Creative-Commons-Lizenzen als Jedermensch-Lizenz und dem Konzept der „offenen Bildungsmaterialien“ (OER) vertraut und erfährst, wie sich diese auffinden, verwenden und selbst erstellen lassen.