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Lehrkräfte sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfen politische Meinungen äußern, solange sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten und die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren. Der Beutelsbacher Konsens, der aus einer Tagung von 1976 resultiert, setzt dafür drei Richtlinien: Überwältigungsverbot, Orientierung an den Lernenden und das Kontroversitätsgebot. Lehrer dürfen also ihre politische Meinung teilen, Schüler jedoch nicht beeinflussen, müssen komplexe Themen verständlich aufbereiten und kontroverse Diskussionen multiperspektivisch führen. Dies ermöglicht Schülern, eigenständig und kritisch zu denken, ohne von Lehrermeinungen überwältigt zu werden.