Hast du Fragen? Kontaktiere uns jederzeit via E-Mail hallo@schulflix.com oder telefonisch unter +49 221 828 291 09.
Warum macht es Sinn, sich als Schulleitung mit dem Urheberrecht im Kontext Schule zu befassen? Grundsätzlich scheint dies doch eher für die Lehrkräfte wichtig zu sein. Diese arbeiten täglich mit fremden Bildern oder Texten im Unterricht, nutzen sie für ihre eigenen Lernmaterialien, setzen audiovisuelle Medien ein und nutzen das Internet. Um sich hier nicht in rechtlichen Fallstricken zu verfangen, sind sichere Kenntnisse der Materie notwendig.
Das trifft aber auch auf den Aufgabenbereich der Schulleitung zu:
Du berätst und beurteilst die Lehrkräfte an deiner Schule. Deren rechtliche Fehler fallen auf dich zurück. Du organisierst die schulinterne Lehrkräftefortbildung. Daher solltest du in der Lage sein, zu erkennen, ob auch etwas im Bereich des Urheber- und sonstigen Medienrechts getan werden muss. Du vertrittst die Schule nach außen und verantwortest den kompletten Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung der Schule.
Auch wie sich die Schule innerhalb des Gebäudes Besuchern präsentiert, gehört zu deinem Aufgabenbereich. Alle diese Tätigkeitsfelder verlangen gute Kenntnisse des Urheberrechts, denn hier wird ständig mit Materialien (in der juristischen Fachsprache mit „Werken“) gearbeitet, die mit größter Wahrscheinlichkeit urheberrechtlich geschützt sind.